Fraktionserklärung: Mehr Mittel für Innovation und eine dynamische Weiterentwicklung der Tanz- und Theaterlandschaft

Die SP-Fraktion anerkennt die fachliche Kompetenz und Leistung der vom Stadtrat einberufenen neunköpfigen Jury und heisst die sechsjährigen Konzeptförderbeiträge für die neun Institutionen im flexiblen Teil der Tanz- und Theaterlandschaft gut.

Das Gelingen einer dynamischen und transparenten sowie fairen Kulturförderung ist mit der Zusammensetzung einer unabhängigen Jury eng verbunden. Die erste grosse Vergaberunde hat gezeigt, dass die in der Zürcher Kulturlandschaft gelebte Vielfalt und die angestrebte Diversität und Parität in künstlerischen Einrichtungen auch in diesem Entscheidungsgremium gespiegelt sein muss.

 

Mit der Unterstützung von achtzehn Akteur:innen für vier- und zweijährige Konzeptförderbeitrage an Einzelpersonen und Gruppen für die Jahre 2024 bis 2025 und 2024 bis 2027 legt die Umsetzung des neuen Fördermodells in der ersten grossen Vergaberunde einen weiteren Grundstein für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung in der Förderung einer zeitgemässen Tanz- und Theaterlandschaft mit Innovationskraft.

 

Das neue beweglichere Fördersystem schafft deutlich verbesserte Bedingungen für die Freie Szene und macht die institutionelle Tanz- und Theaterlandschaft für Künstler:innen der Freien Szene durchlässiger. Durch die erhöhten zweckgebundenen Beiträge erhalten die Ko-Produktionsinstitutionen Gessnerallee Zürich, das Tanzhaus Zürich, Fabriktheater und Zürcher Theater-Spektakel zusätzliche Mittel und mehr Gestaltungsspielraum, sodass wesentlich mehr wechselnde Gruppen und Einzelkünstler:innen der Freien Szene diese Bühnen inskünftig bespielen können und die lokale Szene insgesamt gestärkt wird.

 

Die im Rahmen der Konzeptförderung nicht weiter geführte Unterstützung der Kleintheater «Stok» und «Keller 62» hingegen trifft die zwei beliebten und traditionsreichen Häuser hart. Nicht nur für den Nachwuchs und das Laientheater sind die zwei Institutionen wertvolle Nischen, die eine Bereicherung der Zürcher Kulturlandschaft bedeuten. Das Risiko, dass die zwei Theater ihren Betrieb längerfristig nicht weiterführen können, ist hoch. Die SP-Fraktion unterstützt daher die Forderung nach einer vollen Ausschöpfung des bereits bewilligten Kredits für Abfederungs­beiträge, damit sich die beiden Häuser konzeptionell, betrieblich und wirtschaftlich neu positionieren können. Die Bereitstellung von über den Volksentscheid hinausgehenden Mitteln ist für die SP-Fraktion hingegen aus demokratiepolitischen Gründen nicht gangbar.

 

Die dem neuen Fördermodell zugrunde gelegte Gesamtschau hält die SP-Fraktion nach wie vor als zentral und macht sich stark für eine engagierte Kulturpolitik, die für Offenheit einsteht, neue Wege reflektiert und mit Umsicht beschreitet. Die SP-Fraktion nimmt heute positiv zur Kenntnis, dass die durch die Schlaufe über den Gemeinderatsbeschluss befürchteten Verzögerungen schliesslich nicht eingetreten sind und die Planungssicherheit der Institutionen und Kunstschaffenden damit gewährleistet bleibt.

 

Die SP-Fraktion orientiert sich in ihren Entscheiden an den rechtlichen Rahmenbedingungen und hat zur Kenntnis genommen, dass das Sprechen von Beiträgen an nicht berücksichtigte Institutionen im Rahmen der nun vorliegenden Weisung nur auf Antrag des Stadtrats erfolgen kann und eine entsprechende Korrektur im Dispositiv nicht in der Kompetenz des Gemeinderats liegt. Entsprechend fragwürdig erscheinen vor diesem Hintergrund die augenwischerischen und rechtlich überdies unzulässigen Änderungsanträge der FDP.

 

Dass die Stadt Zürich mit dem jährlichen Rahmenkredit in der Höhe von 6.5 Millionen Franken für die gesamte Tanz- und Theaterlandschaft ab 2024 deutlich mehr Mittel investiert, hält die SP-Fraktion für richtig und wichtig. Die erste Vergaberunde hat deutlich gemacht, dass die künstlerischen und betrieblichen Entwicklungspotentiale der Institutionen bei Weitem nicht ausgeschöpft und die Mittel für die Förderung der Institutionen im flexiblen Teil knapp bemessen sind. Die neun eingereichten und von der Jury als förderungswürdig beurteilen Gesuche übersteigen mit einem budgetierten Gesamtbedarf von 5.3 Mio den im flexiblen Teil zur Verfügung stehenden Kredit im Umfang von 3.9 Mio Franken um rund einen Drittel.

 

Aus diesen Überlegungen hält die SP-Fraktion eine Erhöhung des Rahmenkredits für die kommende Sechsjahresperiode für prüfenswert. Unverändert wichtig bleibt für die SP die Bedeutung eines Berichtwesens, das über die angestrebte Qualitätsstandards und Wirkung der Konzeptförderbeiträge informiert. Dabei sollen auch die Erfahrungswerte und Learnings aus der ersten grossen Vergaberunde zu einer Optimierung des Fördermodells beitragen.

 

Mit dem kulturpolitischen Anspruch, der Diversität, Teilhabe und Inklusion auch in Zukunft gerecht zu werden, setzt die SP-Fraktion sich weiter ein für zeitgemässe und faire Rahmenbedingen, die den Weg der angestrebten Innovation und eine dynamische Weiterentwicklung gleichsam voranbringen.

 

Rückfragen:

Maya Kägi Götz, SP-Gemeinderätin, Tel. 078 812 50 77

 

 

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