Ja zur Entlastungsinitiative!
Wenn wir die Steuerbelastung der letzten Jahre analysieren, kommen wir bald zum Schluss, dass der Leitsatz «Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit» immer mehr relativiert wurde. Dies geschah durch die Abschaffung ganzer Steuerarten wie Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen oder die Handänderungssteuer. Ausserdem wurden verschiedene Abzüge, so auch die Kinderabzüge wiederholt angehoben, was gesellschaftspolitisch zwar erwünscht ist, aber die höheren Einkommen überproportional entlastet. Besser wären hier nach Einkommen abgestufte degressive Abzüge oder Freibeträge vom geschuldeten Steuerbetrag, wie wir dies auch schon gefordert haben. Weiter ist auch eine Verlagerung von Steuern zu Abgaben festzustellen. Vor allem der Druck auf die Entlastung der Unternehmen hat zu höheren Tarifen für die Bevölkerung geführt (z.B. öffentlicher Verkehr, Krankenkassenprämien). Für die unteren Einkommen und den Mittelstand wird diese Belastung immer unerträglicher, für Wohlhabende und Betuchte ist diese Verlagerung von Steuern zu Abgaben ein Segen.
Die progressive Steuerbelastung aus dem Lehrbuch wird immer mehr zum toten Buchstaben. Wenn wir dieser Entwicklung Einhalt gebieten wollen, braucht es grundsätzliche Anpassungen im Steuertarif. Die Volksinitiative der Zürcher Jusos für entsprechende Anpassungen im Steuertarif der natürlichen Personen fand deshalb bereits während der Unterschriftensammlung die Unterstützung der Mutterpartei SP und auch jetzt wieder bei der SP-Kantonsratsfraktion. Was will die Initiative? Sie hat folgende drei Eckwerte mit dem Ziel, per Saldo gleich viel Steuerertrag zu generieren wie heute:
- Erhöhung des Freibetrags auf das Existenzminimum von heute rund 7000 auf 20 000 Franken
- Durch diese Massnahme verschieben sich die Belastungsprozente bis zu einem steuerbaren Einkommen von rund 95 000 Franken. In diese Kategorie fallen 90% der Zürcher Bevölkerung.
- Zum Ausgleich wird eine neue Progressionsstufe eingeführt und die Steuersätze der höchsten Stufen erhöht.
Konkret würde das beispielsweise für eine Person mit 54 800 Franken steuerbarem Einkommen 279 Franken Entlastung bedeuten (und nochmals rund gleichviel aufgrund der Gemeindesteuern), für ein Ehepaar mit 72 000 Franken steuerbarem Einkommen 454 Franken Entlastung. Eine Person mit 400 000 Franken Einkommen müsste 5047 Franken mehr zahlen.
Es geht also um mehr Gerechtigkeit. Neue Angriffe auf unser bewährtes progressives Steuersystem sind unterwegs. Ich erinnere an verschiedene parlamentarische Vorstösse hier in diesem Hause, die bereits bei uns in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) behandelt werden wie die sogenannte Mittelstandsinitiative der Jungfreisinnigen, die Parlamentarische Initiative (PI) Geistlich, die massive Entlastungen für die sehr hohen Kapitalbezüger bei der beruflichen Vorsorge fordert oder die PI Boesch für eine Senkung der Vermögenssteuersätze. Diese Vorstösse kosten uns, d.h. Kanton und Gemeinden bereits alle einzeln mehrstellige Millionen Steuersubstrat, geschweige denn alle zusammen.
Ein derart massiver Angriff auf das Steuersubstrat führt unweigerlich zu einem massiven Abbau staatlicher Leistungen (Bildung, Gesundheit, Soziales, Infrastruktur), was die privaten Haushalte, welche nicht zu den Top-Reichen gehören, mit höheren Abgaben und Tarifen noch mehr belasten würde. Für uns ist Steuergerechtigkeit kein toter Buchstabe! Es braucht einen grundsätzlich neuen Ansatz im Steuertarif. Unterstützen Sie mit uns diese Initiative!
Kantonsratsvotum von Benedikt Gschwind, 5. November 2018